Rathaus

Bericht Gemeinderatssitzung: Juli 2024

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 23. Juli ist Folgendes zu berichten:

1. Quartier-Stromkonzept für den Schulcampus Jagdfeld

Im Zuge der Erweiterung und Modernisierung des Ernst – Mach – Gymnasiums soll ein sog. Quartier – Stromkonzept für die beiden Schulen, also das Gymnasium und die erweiterte Grundschule, verwirklicht werden. Dessen wesentlicher Inhalt besteht darin, die gegenwärtig vorhandenen vier elektrischen Hausanschlüsse zu einem gemeinsamen Hausanschluss zu bündeln. Auf diesem Weg kann der künftig durch die vergrößerte Photovoltaik – Anlage erzeugte Strom in einem hohen Maße vor Ort verbraucht und muss nicht ins in das öffentliche Netz eingespeist werden. Dies bedeutet, dass nicht lediglich – wie bisher – 7 % des Strombedarfs der Schulen und Nebenanlagen, sondern künftig 22 % mit selbst erzeugtem Strom gedeckt werden können. Die damit verbundenen Einsparungen bei den Stromkosten werden die einmaligen Investitionen in der Größenordnung von 100.000 € deutlich übersteigen.

2. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Gebäude, Leibstraße 27/29  und Bahnhofsplatz 12

Der Eigentümer der beiden Immobilien möchte diese nicht nur im Rahmen einer Generalüberholung modernisieren, sondern zugleich auch aufstocken und die Freiflächen neu ordnen. Die hierfür erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen sollen durch diesen Bebauungsplan geschaffen werden.

Mit dem jetzt getroffenen Beschluss hat der Gemeinderat lediglich den Weg zur Realisierung, insbesondere der Aufstockung der Gebäude, im Grundsatz freigegeben. Die Einzelheiten müssen jedoch im weiteren Verfahren erst erarbeitet und mit der Gemeinde abgestimmt werden. Das neue Baurecht auf den Grundstücken entsteht erst, wenn der Gemeinderat am Ende des Verfahrens der konkreten Gestaltung zustimmt und eine entsprechende Satzung erlässt.

3. Feststellung des Jahresabschlusses 20,23 der Dienstleistungsgesellschaft Haar GmbH  (DLH) und der Gemeindewerke Haar GmbH (GWH).

Die eigenunternehmerische Tätigkeit der GWH besteht in der Gewinnung und Verteilung von Trink- und Brauchwasser. Außerdem hält sie Beteiligungen an der Gasversorgung Haar GmbH (GVH) sowie an der Stromversorgung Haar GmbH (SVH).

Aus der eigenunternehmerischen Tätigkeit erzielte die GWH im Jahr 2023 einen Gewinn von 391.000 €, aus dem Beteiligungen an den beiden Versorgunggesellschaften von weiteren 938.000 €. Addiert man Zinsen und ähnliche Erträge hinzu, so ergibt sich ein Gesamtergebnis von 1.345.000 €.

Alleiniger Gesellschafter der GWH ist die DLH. Infolgedessen besteht zwischen diesen beiden Gesellschaften auch ein sog. Ergebnisabführungsvertrag (EAV). Aufgrund dieses Vertrags ist das gesamte Unternehmensergebnis der GWH an die DLH abzuführen.

Die eigenunternehmerische Tätigkeit der DLH besteht in der Betriebsführung der anderen Gesellschaften. Das Ergebnis aus den Betriebsführungsentgelten ergab  im Jahr 2023 den Betrag von 656.000 €. Zusammen mit den Erträgen aus der Beteiligung an der GWH und dem sonstigen Finanzergebnis führt dies nach Steuern zu einem Jahresüberschuss von 1.815.000 €.

Der Gemeinderat stellte die Jahresabschlüsse der beiden Gesellschaften GWH und DLH fest und beschloss außerdem, vom Jahresüberschuss der DLH in Höhe von 1.815.000 €  einen Betrag von 1.210.000 € an die Gemeinde auszuschütten und die verbleibenden 605.000 € der Gewinnrücklage der DLH zuzuführen.

Außerdem beschloss der Gemeinderat die Entlastung der Mitglieder der Aufsichtsräte und der Geschäftsführungen.

3. Bericht über die wichtigen Angelegenheiten des Kommunalunternehmens, Wohnungsbau Haar Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR)

Nach der Satzung dieses Unternehmens ist der Gemeinderat zweimal im Jahr über die wichtigen Angelegenheiten dieses Unternehmens zu informieren. Dieser Verpflichtung kam der Vorstand des Unternehmens in der letzten Sitzung des Gemeinderats nach.

Aus dem kaufmännischen Bereich ist zu erwähnen, dass das Unternehmen die Mieten für die von ihm verwalteten Wohnungsimmobilien einheitlich zum 1. Januar 2025 im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erhöhen wird.

Aus dem technischen Bereich war zu berichten, dass die Beseitigung von Gewährleistungsmängeln bei den Gebäuden noch nicht vollständig abgeschlossen ist.

4. Jahresrechnung 2023.

Nach den Vorschriften der bayerischen Gemeindeordnung muss der Gemeinderat nicht nur den Haushalt aufstellen, sondern nach Ablauf des betreffenden Haushaltsjahr auch die Jahresrechnung zur Kenntnis nehmen und zunächst zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen.

Erfreulich an der Jahresrechnung war, dass lediglich ein Betrag von 30,8 Millionen € den Rücklagen entnommen werden musste und nicht – wie geplant – 42,1 Millionen €. Diese positive Tatsache kann jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass die finanzielle Lage der Gemeinde weiterhin angespannt ist, weil  Entnahmen aus der Rücklage in der Größenordnung von 30 Millionen € nur vereinzelt möglich sind. Die Rücklagen der Gemeinde zum 31.12.2023 betragen nämlich nur noch 55,6 Mio.€. Es war daher mehr als verwunderlich, dass von einzelnen Mitgliedern der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/die Grünen angemerkt wurde, bei dieser Verbesserung in der Entnahme aus den Rücklagen seien offensichtlich verschiedene für den Haushalt 2024 beschlossene Einsparungen gar nicht notwendig gewesen.

Für die genannte Verbesserung waren folgende Faktoren ursächlich:

– Es konnten 2,2 Millionen € mehr an Gewerbesteuer erzielt werden als geplant.

– Bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde 1 Million € mehr als geplant eingenommen.

– Auch andere Einnahmen des Verwaltungshaushalts erhöhten sich um in der Summe ca. 2 Mio.€ gegenüber dem Haushaltsplan.

-Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts blieben um 3,5 Mio.€ hinter den Planansätzen zurück.

-Bei den Einnahmen des Vermögenshaushalts war zwar eine negative Abweichung von der Planung in Höhe von 1,4 Mio.€ zu verzeichnen, dafür lagen auch die Ausgaben um 4,1 Mio.€ niedriger. Allerdings wäre es ein Fehler, diese Zahl positiv zu bewerten. Sie drückt im Wesentlichen aus, dass geplante Investitionen nicht durchgeführt wurden.   

Dr. Dietrich Keymer