Von der letzten Sitzung des Gemeinderats am 14. Mai ist Folgendes zu berichten:
1. Kommunales Förderprogramm für Thermographie – Analysen in der Gemeinde Haar.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, auch im Jahr 2024 die Durchführung von Thermographie – Analysen von Gebäuden mit einem Anteil von 25 % höchstens 100 € pro Fall zu fördern. Im Haushaltsplan für das Jahr 2024 sind dafür derzeit 5000 € vorgesehen.
Die Gemeinde unterstützt damit die Erstellung von Wärmebildaufnahmen von Gebäuden, wodurch insbesondere Wärmeverluste aufgezeigt werden.
Das Förderprogramm und das Formular für die Antragstellung sind bei der Gemeinde Haar/Klimaschutzmanagement zu erhalten (Telefon: 08946002 – 364 oder h.link@gemeinde-haar.de).
2. Änderung des Flächennutzungsplans für die beabsichtigte Freiland – Photovoltaik – Anlage
Nach intensiver Vorbereitung im Bauausschuss beschloss der Gemeinderat einstimmig, diese Änderung des Flächennutzungsplans mit Satzungstext, Planzeichnung und Begründung samt Umweltbericht in der Fassung vom 7. Mai 2024 festzustellen und die Genehmigung durch das Landratsamt zu beantragen.
Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Realisierung dieses Vorhabens einer Freiland-Photovoltaik-Anlage entlang des Höglwegs erfolgt.
3. Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, Mieterhöhungen nur bei energetisch sanierten Wohnungen der Gemeinde vorzunehmen.
Wie bekannt ist, hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.3.2024 mit Mehrheit beschlossen, die Miethöhe der freifinanzierten gemeindlichen Wohnungen zukünftig alle drei Jahre und nicht, wie bisher, nur alle vier Jahre neu fest zu setzen und hierbei – gemäß den gesetzlichen Regelungen – Anpassungen bis zu 15 % und nicht lediglich bis zu 10 %, wie bisher, zuzulassen. Maßstab für die Bemessung der Mieten sollte allerdings weiterhin die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem jeweils aktuellen Mietspiegel der Stadt München mit den dafür vom Gemeinderat für Haar beschlossenen Anpassungen sein.
Die Fraktion von Bündnis 90/die Grünen brachte jetzt einen Antrag ein, diese Anpassungsmöglichkeiten nur für Wohnungen der Gemeinde geltend zu lassen, die bereits energetisch saniert sind. Da die meisten dieser Wohnungen derzeit noch nicht energetisch saniert sind, lief der Antrag im Ergebnis darauf hinaus, den im März getroffenen Beschluss aufzuheben.
Nach intensiver Diskussion beschloss der Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit (CSU, FDP und zahlreiche Mitglieder der SPD – Fraktion) gegen die Fraktion von Bündnis 90, die Grünen, den Antrag abzulehnen.
Wie bereits deutlich gemacht worden ist, sind die Veränderungen zwischen der seit März geltenden neuen Beschlusslage und der vorausgegangenen alles andere als dramatisch. Entscheidender Maßstab für die Bemessung der Miete ist ja weiterhin der Münchner Mietspiegel. Der Beschluss vom März findet also nur insoweit Anwendung, als hier ein deutlicher Rückstand der Mieten gegenüber diesem Mietspiegel besteht. Der erneut erhobene Vorwurf von Bündnis 90/die Grünen, die Gemeinde wolle hier durch eine möglichst schnelle Annäherung an die überhöhten Mieten des freien Marktes erreichen, geht also ins Leere.
Zentrales Thema in der Diskussion war die Frage, ob die derzeitigen Mieteinnahmen der Gemeinde für ihre frei finanzierten Wohnungen profitabel sind oder nicht, also d.h., ob die Gemeinde hierdurch einen Gewinn, also einen Überschuss über die Kosten, erzielt. Dies ist bei genauer Betrachtung nicht der Fall. Wie anhand des Rechtes für das Jahr 2022 festgestellt werden konnte, bestand in diesem Jahr lediglich ein Gesamtüberschuss aller Mieteinnahmen nach Abzug aller Kosten von 277.000 €. Da jedoch in diesem Jahr in einem Objekt Investitionen in Höhe von 66.000 € vorgenommen werden mussten, die allerdings nicht im Verwaltungshaushalt, sondern im Vermögenshaushalt abgebildet werden, reduzierte sich der Überschuss auf 211.000 €. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Gemeinde bereits seit vielen Jahren, auch zu Zeiten, als die Haushaltslage noch deutlich besser war, keine investiven Maßnahmen mehr für diese Wohnungen vorgenommen hat. Berücksichtigt man dies, so wird aus einem bescheidenen Gewinn sehr schnell ein deutlicher Verlust. Angesichts der gegenwärtigen Haushaltssituation, die auch für die überschaubare Zukunft bestehen wird, können also Sanierungen – insbesondere energetische Sanierungen – nur vorgenommen werden, wenn der Überschuss vor Investitionen sich spürbar erhöht. Dies ist bei Mieten von 7,40 €/qm aufwärts, die wir derzeit noch haben, schlechterdings unmöglich.
Auf den Hinweis an die Grünen, warum sie sich nicht früher für die energetischen Sanierungen durchgesetzt hätten, fiel ihnen nur die Antwort ein, die CSU hätte sie hierbei ja nicht unterstützt. Die Wahrheit ist, auch unter den früheren SPD-Bürgermeistern und SPD-Mehrheiten dürfte man gewusst haben, dass man hierfür die Mieten hätte erhöhen müssen, um Verluste zu vermeiden. Dies „verkauft“ sich nur eben nicht so gut. Von jetzt ab werden die weiterhin bescheidenen Überschüsse auf Vorschlag von Bürgermeister Bukowski und der CSU-Fraktion wenigstens zweckgebunden für investive Maßnahmen in die Wohnungen eingesetzt. Im Ergebnis verdient die Gemeinde damit nichts aus der Vermietung.
Von CSU – Seite wurde auch deutlich kritisiert, dass die Fraktion von Bündnis 90/die Grünen mit diesem Antrag eine neue Praxis begründet, die bisher – auch in den früheren Amtsperioden – im Haarer Gemeinderat nicht üblich war, nämlich Beschlüsse des Gremiums, die einem nicht gefallen, durch einen Antrag auf Aufhebung nachträglich zu Fall zu bringen. Sollte sich diese Praxis durchsetzen, so verkäme der Gemeinderat zum Komödienstadel.
Dr. Dietrich Keymer