Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 28. März

Erhöhung der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen („Kitas“) in der Gemeinde

In seiner letzten Sitzung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die Kita-Gebühren (=Elternbeiträge) ab dem 01. September 2023 maßvoll um 3 % zu erhöhen. Dies bedeutet konkret eine Erhöhung der monatlichen Elternbeiträge zwischen 4 € und 6 € im Kindergarten – 4 € bei einer Betreuungszeit zwischen 3 und 5 Stunden täglich, 5 € bei 5 bis 8 Stunden und 6 € bei 8 bis 10 Stunden – und zwischen 4 € und 7 € im Hort, auch hier gestaffelt nach Betreuungszeiten. Wie in Haar üblich, beruhte dieser Vorschlag der Verwaltung auf dem Ergebnis, das eine Abstimmung zwischen allen Trägern in Haar erbracht hatte. Außerdem hatte das Anhörungsverfahren mit den Elternbeiräten stattgefunden, wie es das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz („BayKiBiG“) vorschreibt. Die Essens- und die Brotzeitpauschale werden um 7% (=7€ bzw. 3 €) steigen. Die Gebühren für die Kinderkrippen bleiben unverändert.

Während über diese Beträge im Wesentlichen Einvernehmen im Gremium bestand, war eine andere Regelung umstritten, die als Verbesserung für die Eltern vorgeschlagen worden war: Bisher enthält die Kita-Gebührensatzung der Gemeinde keine Regelung darüber, welchen Einfluss eine längerfristige Schließung einer Gruppe aufgrund von Personalmangel oder wegen eines anderen wichtigen Grundes hat.

Der Vorschlag sah jetzt vor, dass erst ab dem vollen zweiten Monat nach der Schließung die Gebühr entfällt. Bei Einschränkungen der Betreuungszeit um mehr als 60% findet eine entsprechende Kürzung des Beitrags statt; liegt die Kürzung unter 60%, so ist weiterhin der volle Beitrag zu zahlen. Konkret heißt das, dass z. B. bei einer Kürzung der Betreuungszeit ab dem 14. März bei einer vereinbarten Betreuungszeit von 8 Stunden täglich um 5 Stunden erst ab dem 1. Mai der Elternbeitrag entsprechend sinkt, sich also nach der entsprechenden  Gebührenkategorie bemisst und daher beispielsweise statt bisher 187€ nur noch 136€ monatlich für einen Kindergartenplatz zu zahlen sind.

Hierüber gab es eine intensive Diskussion zwischen der CSU-Fraktion auf der einen und den Fraktionen der SPD und der Grünen auf der anderen Seite. Während die CSU die Regelung mit dem Argument verteidigte, es müsse bei der Lösung dieses Problems ein angemessener Interessenausgleich stattfinden und daher könnten die finanziellen Folgen nicht der Gemeinde allein zugewiesen werden, standen die beiden anderen Fraktionen auf dem Standpunkt, die Entlastung der Eltern müsse bereits zu Beginn des ersten vollen Monats der Schließung oder Reduzierung der Betreuungszeit eingreifen. Da die SPD-Fraktion nicht einheitlich abstimmte, setzte sich der Verwaltungsvorschlag mit einer knappen Mehrheit durch.

Ausweisung eines Sondergebiets „Freiland-Photovoltaik-Anlage“ zwischen Salmdorf und Eglfing entlang des Höglwegs

Nach Vorberatung im Bauausschuss beschloss der Gemeinderat einstimmig, in den Flächennutzungsplan der Gemeinde ein sogenanntes Sondergebiet von 18 ha Größe für eine größere Freiland-Photovoltaik-Anlage entlang des Höglwegs aufzunehmen, die mit einem geeigneten Unternehmen dort  errichtet werden soll. Da die betreffenden Grundstücke Eigentum der Gemeinde sind, bestehen auch keine Hindernisse, sie für den genannten Zweck zu nutzen. Der dort erzeugte Strom kann rechnerisch bis zu 50% des Strombedarfs aller Haarer Haushalte decken. Diese von der entschlossenen Führung durch Bürgermeister Bukowski getragene Maßnahme zeigt, dass die Gemeinde Haar auch auf dem Gebiet der Energiewende bei ihm in den richtigen Händen ist.

Um zu zeigen, dass sie die wahren Klimaschützer sind, hatten die Grünen am Nachmittag vor der Sitzung an alle anderen Fraktionen den schriftlichen Vorschlag für einen „interfraktionellen Antrag“ verteilt, durch einen Beschluss des Gemeinderats die Verwaltung mit der Erarbeitung eines „Klimafahrplans“ zu beauftragen, in dem alle Maßnahmen auf dem Gebiet des Klimaschutzes dargestellt werden sollen, welche die Gemeinde bis zum Jahr 2030 ergreifen möchte. Ulrich Leiner machte dann in der Sitzung den Antrag zum Gegenstand eines weitschweifigen Redebeitrags, obwohl dieser Vorstoß der Grünen mit dem Thema, das auf der Tagesordnung stand, nichts zu tun hatte. Er erntete aber nur beim Vertreter der FDP eine gewisse positive Resonanz. Die CSU-Fraktion wies Leiner in deutlichen Worten darauf hin, dass kein Zusammenhang zur Tagesordnung bestehe und es außerdem „übergriffig“ sei, einen Antrag in der Sitzung des Gemeinderats zu thematisieren, der den anderen Fraktionen erst einige Stunden vorher mitgeteilt worden sei, so dass sich damit noch niemand fassen konnte.

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Maria-Stadler-Haus gGmbH

Die Geschäftsführerin der Maria-Stadler-Haus gGmbH stellte dem Gemeinderat den Jahresabschluss für das Jahr 2021 vor, dem das Gremium durch einstimmigen Beschluss zustimmte, wie es die Satzung der Gesellschaft verlangt.

Das Maria-Stadler-Haus befindet sich danach weiterhin in guter Verfassung, die Gesellschaft erzielte – wie in den Vorjahren – einen angemessenen Jahresüberschuss von 33.648€. Infolge Personalmangels – leider auch auf diesem Gebiet keine Überraschung – sank die Belegungsquote im Jahr 2021 auf 91,6 %, während sie im Vorjahr noch 93,8 % betragen hatte. Die Geschäftsführung erwartet jedoch für die Zukunft, eine ausreichende Personalstärke vorhalten zu können, so dass die vorhandenen Pflegeplätze auch in großem Umfang genutzt werden können.

Dr. Dietrich Keymer
Vorsitzender der CSU-Fraktion im Gemeinderat
dietrich.keymer@csu-haar.de

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