- Veränderungen im Gremium.
Bei der CSU – Fraktion schied Andreas Schwarcz aus, weil er seinen Wohnsitz nach München verlegt. Sein Nachfolger ist Karl-Heinz Bitzer. Bei der SPD – Fraktion verließ Barbara Lösch den Gemeinderat, sie wird von Sarah Schottlaender ersetzt.
Bürgermeister Andreas Bukowski dankte den Ausscheiden den Mitgliedern für ihre Mitarbeit und begrüßte die neuen. Außerdem vereidigte er die beiden neuen Mitglieder.
- Bildung einer neuen Fraktion
Das bisherige Mitglied der SPD – Fraktion, Martin Metzger erklärte, er und seine Tochter Nadine, ebenfalls bisher Mitglied der SPD – Fraktion, schieden aus dieser Fraktion aus und bildeten ab sofort eine eigene Fraktion. Die neue Fraktion führe den Namen „Unabhängige Bürger Haar“ (U BH).
Ziel der neuen Fraktion sei es, so Metzger, zu einer Verbesserung der Atmosphäre im Haarer Gemeinderat beizutragen. Anlass dafür, in diese Richtung tätig zu werden, sei die jüngste Dienstaufsichtsbeschwerde des Gemeinderatsmitglieds Doktor Gantzer (SPD).
Wegen der Bildung dieser neuen Fraktion musste die Geschäftsordnung des Gemeinderats erheblich überarbeitet werden. Im Wesentlichen geht es dabei um die Neuverteilung der Sitze in den verschiedenen Gremien zwischen der SPD – Fraktion UBH.
- Aktualisierter Kostenbericht über die Erweiterung und Generalsanierung des Ernst – Mach– Gymnasium.
Die erwarteten Kosten betragen nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt 44,6 Millionen €. Davon entfallen 27 Millionen € auf die Generalsanierung – das Gebäude ist mehr als 50 Jahre alt – und 17,6 Millionen € auf die Erweiterung. Diese Beträge sind jedoch noch nicht vollständig, weil die Kostenermittlung zur Brandschutzsanierung noch aussteht.
Weil die Erweiterung aufgrund der Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums erforderlich ist, beträgt der Kostenanteil der Gemeinde null Euro. Die Kosten für die Erweiterung und für die Generalsanierung werden vom Landkreis München getragen, der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse.
- Miet – und Benutzungsordnung (MBO) für das Bürgerhaus, Haar und den Haarer Anger.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der MBO.
Wesentliche Änderung ist die Einbeziehung des Haarer Angers In die Miet- und Benutzungsordnung. Im Gegensatz zum Bürgerhaus und dessen Räumen, die grundsätzlich von jedermann angemietet werden können, soll die Nutzung des Haare Angers grundsätzlich nur den „Vereinen und Vereinen und Institutionen der Gemeinde Haar und Institutionen der Gemeinde“ möglich sein. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Zustimmung des I Bürgermeisters.
Auf besonderen Wunsch der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/die Grünen wurde das im Entwurf vorgesehene Verbot von Cannabis ersatzlos gestrichen. Die Streichung ist unproblematisch, weil schon aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften für das Bürgerhaus und den Haarer Anger ein Cannabis – Verbot besteht.
Außerdem wurde – einvernehmlich – festgelegt, dass Einweg – Geschirr aus Plastik nicht verwendet werden darf.
- Preisliste für das Bürgerhaus und den Haarer Anger
Die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt des Bürgerhauses einschließlich des Haarer Angers sind bedauerlicherweise in den letzten Jahren deutlich gestiegen und betrogen im Jahr 2022 immerhin 1,1 Million €. Die eingenommenen Mieten decken diese Kosten nur mehr mit 6 %. Deshalb war es notwendig, die Preisliste für die Nutzung deutlich nach oben anzupassen.
Der Vorschlag der Verwaltung sah vor, die Mietpreise um 10 % zu erhöhen – sowohl für kommerzielle Nutzer als auch für die örtlichen Vereine und Institutionen. Die unterschiedlichen Tarife – Tarif A für kommerzielle Nutzer, Tarif B für örtliche Vereine und Institutionen bleiben erhalten. Auch nach der Erhöhung liegen die Preise für örtliche Vereine und Institutionen sehr deutlich unter denen für kommerzielle Nutzer. Ein Beispiel: der Bürgersaal kostet kommerzielle Nutzer, 1.020 €, örtliche Verein und Institutionen lediglich 212 €. Den Haarer Vereinen und Institutionen ist – hoffentlich – dass auch in diesen speziellen Preisen eine deutliche finanzielle Förderung durch die Gemeinde liegt.
Die Preisliste wurde in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung vom Gemeinderat einstimmig angenommen.
- Änderung Nr. 46 des Flächennutzungsplans – Sonderbaufläche für den Katastrophenschutz (Standort des THW – Ortsverbands).
Der Standort des Technischen Hilfswerks in der Vockestraße 40 entspricht in Größe und Ausstattung nicht mehr den aktuellen technischen Anforderungen. Die gestiegene Bedeutung des Katastrophenschutzes war in den letzten Jahren deutlich zu erfahren. Ohne die jetzt beschlossene Erweiterung des Geländes hätte der gesamte Standort verlagert werden müssen. Dieser Standort liegt jedoch verkehrsmäßig sehr günstig, insbesondere aufgrund der Nachbarschaft mit dem ABC – Zug München – Land.
Aus diesem Grund hatte der Gemeinderat bereits vor zwei Jahren grundsätzlich grünes Licht für die Erweiterung gegeben, obwohl sie einen Eingriff in den dort bestehenden Bannwald mit einer Fläche von 2400 m² bedeutet.
Dann nunmehr das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie vorliegt, wonach die beabsichtigte Erweiterung, auf der dafür in Anspruch zu nehmende Fläche möglich ist, konnte der Gemeinderat jetzt die Einleitung der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplans beschließen. Die Eingriffsfläche in den Bannwald wird durch eine flächengleiche Erweiterung des Bannwalds im Norden von Eglfing ausgeglichen.
- Antrag der Fraktion Bündnis 90, schräg die Grünen auf Einführung von Tempo 50 auf der B3 104 und Tempo 30 auf einem Teilstück der Vockestraße (B 471).
Anlass für diesen Antrag war die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) durch das zehnte Änderungsgesetz vom 12. Juli 2024. Dadurch hat der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, verkehrsrechtliche Anordnungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch zur Verbesserung des Umwelt – und Klimaschutzes, des Schutzes der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung zu treffen. Außerdem sieht das Gesetz das Recht der Gemeinden vor, solche verkehrsrechtliche Anordnungen bei den zuständigen Staatsbehörden beantragen zu können.
Der Antrag wurde mit 14 (CSU, UBH und FDP): zu 14 Stimmen (SPD und Bündnis 90/die Grünen) abgelehnt.
Für die Ablehnung waren folgende Gründe maßgebend:
Der Teil des Antrags, der die Einführung von Tempo 50 auf der Ortsdurchfahrt der B304 zum Gegenstand hat, war überflüssig, weil es bereits seit längerer Zeit einen einstimmigen Beschluss des Gemeinderats gibt, diese Geschwindigkeitsbeschränkung auf der gesamten Ortsdurchfahrt der B 304 beim Landratsamt und dem Staatliche Bauamt Freising zu beantragen.
Wie Bürgermeister Bukowski in der Sitzung berichtete, sind die beiden genannten Behörden zwar von diesem Beschluss nicht „begeistert“, da er die derzeit vorhandene „grüne Welle“ unmöglich machen würde. Sie verschließen sich dem Anliegen jedoch nicht vollständig, würden jedoch verlangen, dass die Gemeinde Haar die durch die Umprogrammierung der Ampeln entstehenden Kosten von mehr als 100.000€ trägt. Wenn die Gemeinde jedoch noch etwas Geduld zeigt, würden im Zuge einer umfassenden Umgestaltung der Ortsdurchfahrt der B304 im Jahr 2026 u.a. die Ampeln barrierefrei, also behindertengerecht mit längeren Zeitintervallen für Fußgänger neu programmiert, so dass in diesem Zuge auch die Geschwindigkeitsbeschränkung ohne Kosten für die Gemeinde mit vorgenommen werden könnte.
Vor diesem Hintergrund war man sich weiterhin einig, die die von den beiden Behörden genannte Zeit abzuwarten.
Auch die gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ab der Kreuzung Vockestraße/Leibstraße in südlicher Richtung bis zur Kreuzung Vockestrasse/ Alte Gärtnerei ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Die neue Straßenverkehrsordnung, welche diese Geschwindigkeitsbeschränkung möglich machen solltragen soll, liegt nämlich derzeit noch gar nicht
Außerdem ist zu befürchten, dass wegen Tempo 30 deutlich mehr Kfz. – Verkehr als bisher über die Leibstraße und damit das Ortszentrum stattfindet. Zudem sind bisher, wie die Antragsteller einräumen mussten, weder von Seiten des Maria-Stadler-Hauses noch von Seiten des kbo Klagen über Tempo 50 zu hören.
